Gesetzliche Gewährleistung
Der gesetzliche Hinweis für Waren in der EU
Für an Verbraucher verkaufte Waren gilt in der EU grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren. Sie greift etwa, wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht für ihren vorgesehenen Zweck funktioniert und der Mangel bei Lieferung bereits bestand.
Je nach Voraussetzungen kommen kostenlose Nachbesserung oder Ersatz und in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder Erstattung in Betracht. Länder können längere Fristen vorsehen. Bei gebrauchten Waren sind unter bestimmten Voraussetzungen kürzere Fristen möglich, jedoch nicht unter einem Jahr.
Melden Sie einen Mangel möglichst bald und halten Sie einen Kauf- oder Auftragsnachweis bereit. Eine freiwillige gewerbliche Garantie ist eine zusätzliche Zusage und ersetzt diese gesetzlichen Rechte nicht.
Informationen der Europäischen Union zu Gewährleistung und Rückgabe ↗
Neubestückung vorhandener Akkus
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben bestehen. Die Art des Auftrags und das anwendbare Recht bestimmen, welche Ansprüche und Fristen gelten. Die Regeln über die zweijährige gesetzliche Konformitätsgewährleistung beim Warenkauf dürfen nicht pauschal mit jeder Reparaturdienstleistung gleichgesetzt werden.
Wenn etwas nicht in Ordnung ist
Melden Sie sich bitte bei Akku New und beschreiben Sie das Problem. Halten Sie Ihre Rechnung oder Ihren Auftragsnachweis bereit. Berechtigte Mängelansprüche werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
Gewährleistung und freiwillige Garantie
Für neue Aufträge sagen wir keine zusätzliche freiwillige Garantie zu. Das schränkt gesetzliche Rechte nicht ein. Bereits erteilte Garantiezusagen bleiben unberührt.
Amtliche Informationen zur gesetzlichen Konformitätsgewährleistung in Luxemburg ↗
Mangel melden